(p.54)Eigentlich können mit Ausnahme der Schoß- und der extrem gezüchteten Luxushunde sämtliche Hunderassen unter diesen Begriff zusammengefaßt werden. Wir sprachen vom St. Bernhard- und vom Lawinenhund, auch vom vierbeinigen Gehilfen des Jägers. Die Landwirtschaft braucht Hüte- und Hirtenhunde, der abseits Wohnende einen bellenden Wächter, der Blinde den Führhund. Aber es gibt noch eine ganz besondere Gruppe von Gebrauchshunden, die im Öffentlichen Dienst, bei Grentzschutz, Zoll und Polizei eingesetzt werden, ferner als Überwachung der Warenschuppen und Güterzüge unserer Bundesbahn. Auch die militärischen Such-, Melde- und Sanitätshunde gehören dazu. Ursprünglich hielt man nur den Deutschen Schäferhund, den Riesenschnauzer, Airedale, Boxer, Rottweiler und Dobermann für geeignet; jetzt kommen wohl alle Rassen mit einem Schultermaß zwischen 40 und 70 cm in Betracht. Gefordert wird Wesensfestigkeit, Intelligenz, Mut, Kampfgeist und vortreffliche Nasenleistung. Selbstverständlich müssen diese Hunde für ihren Spezialdienst sorgfältig und vielseitig ausgebildet werden. Ihre Abrichtung ist keine brutale Dressur; sie nützt die köperlichen und geistiges Fähigkeiten aus und steigert sie, konsequent, streng, aber gerecht und mit gleichbleibender Geduld. Lange Trainingszeiten auf besonders hergerichtetem Übungsgelände sind nötig; durch mehrere Prüfungen werden die ungeeigneten Tiere ausgeschieden. Einer Meldung vom Herbst 1953 ist zu entnehmen, daß allein im Zolldienst des Bundesgebietes 1700 Hunde Dienst tun. Durch ihren Schneid und die uns Menschen überlegenen Sinnesorgane sind sie geradezu Meister im ’Umgang mit Schmugglern’. Für alle Dienst-Begleithunde ist beste Leinenführigkeit ebenso selbstständlich wie die unbedingte Folgsamkeit beim Freilaufen, ferner das Bringen von Gegenständen, das Klettern und Springen über oft erstaunlich hohe Hindernisse. Weil der Hundeführer nicht der gefürchtete Straf- Tyrann, sondern bei allem Respeckt der kameradschaftlich vertraute Freund des Hundes ist, wird er von ihm ganz selbstverständlich mit rückhaltloser Energie verteidigt. Das Stellen, Verbellen und Einholen verdächtig oder flüchtender Personen ist für einen ausgebildeten Diensthund kein sturer Dressur-Vorgang, der erst befohlen werden muß und dann automatisch abläuft. Immer wieder erfährt man, wie subjektiv ein solcher Hund arbeiten kann, wie er in unübersichtlichen und komplizierten Fällen seine eigene Technik anwendet, dabei aber stets dem Grundziel gerecht bleibt und unter Einsatz von Gesundheit und Leben den Sieg erzwingt. Mancher Grenzund Kriminalpolizeihund hat sich für seinen Herrn geopfert. Ich werde häufig gefragt, wie denn die Fährtengerechtigkeit eines Polizeihundes (oder des schon erwähnten Jagdhundes) äberhaupt möglich sei, und wodurch er die eine Menschenspur von den vielen anderen unterscheide, die sich kreuzen oder zudecken.
(p.55)Man könnte sich das um so weniger erklären, als ja nur höchst selten ein Mensch unmittelber den Boden berühre, barfuß gehe. Der Einwand ist richtig. Aber für den Nasensinn des Hundes setzt sich eine Menschenfährte aus vielen Teilgerüchen zusammen; gerade dadurch wird sie völlig subjektiv. Heinrich Zimmermann sagt in seinem Hundelexikon: »Wenn ein Mensch geht, werden Gräser zertreten, wird die Humusschicht verletzt und die untere Bodenschicht freigelegt. An solchen Stellen findet eine schnellere Verdunstung des Erdbodens statt. Beim bestiefelten Fuß kommen noch der Ledergeruch und die Schuhputzmittel dazu (auch Öl- und Asphaltteile der Straßen) und selbstverständlich der durch die Stiefel dringende Eigengeruch des betreffenden Menschen. Diese Teilgerüche in ihrem Mischungsverhältnis bilden den subjektiven Fährtengeruch, der von einem erstklassigen Spur- und Suchhund sicher gehalten wird. Wenn die zu verfolgende Fährte gar einen Altersunterschied gegnüber den anderen aufweist, verstärkt sich die ’Unfehlbarkeit’ der Hundenase. Schon der Unterschied von 3 Minuten genügt, um Verwechslungen bei der Ausarbeitung unmöglich zu machen.« Man kann übrigens durch Dressur den Nasensinn der Hunde auch spezialisieren. Das auffallendste Beispiel der jüngsten Gegenwart sind jene Hunde, die an unseren Grenzen zur Bekämpfung des Kaffeeschmuggels mit ungewöhnlichem Erforg eingesetzt werden: sie verbellen plötzlich einen ‘harmlosen’ Spaziergänger oder ein Auto. Die darauf folgende Visitation bringt, von der Hundenase gelenkt, unfehlbar allerlei raffiniert versteckte, braune Bohnen zum Vorschein.
*pic054 Ausbildung von Polizeihunden: Überklettern einer hohen Wand.
*pic055/056 jetzt übt der vierbeinige Zögling im freien Gelände. Die Fährte, die er auszuarbeiten hat, läuft plötzlich den Baumstamm hinauf. Ja, in der Baumkrone sitzt ein Mensch; er wird grimmig verbellt, so lange, bis der Polizist nachkommt.