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Maks家動物本 翻訳隊コミュの14.Nutz- und Schutzhunde

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(p.54)Eigentlich können mit Ausnahme der Schoß- und der extrem gezüchteten Luxushunde
sämtliche Hunderassen unter diesen Begriff zusammengefaßt
werden. Wir sprachen vom St. Bernhard- und vom
Lawinenhund, auch vom vierbeinigen Gehilfen des Jägers. Die
Landwirtschaft braucht Hüte- und Hirtenhunde, der abseits
Wohnende einen bellenden Wächter, der Blinde den Führhund.
Aber es gibt noch eine ganz besondere Gruppe von Gebrauchshunden,
die im Öffentlichen Dienst, bei Grentzschutz, Zoll
und Polizei eingesetzt werden, ferner als Überwachung der
Warenschuppen und Güterzüge unserer Bundesbahn. Auch die
militärischen Such-, Melde- und Sanitätshunde gehören dazu.
Ursprünglich hielt man nur den Deutschen Schäferhund, den Riesenschnauzer, Airedale,
Boxer, Rottweiler und Dobermann für geeignet; jetzt kommen wohl alle Rassen mit
einem Schultermaß zwischen 40 und 70 cm in Betracht. Gefordert wird Wesensfestigkeit,
Intelligenz, Mut, Kampfgeist und vortreffliche Nasenleistung. Selbstverständlich
müssen diese Hunde für ihren Spezialdienst sorgfältig und vielseitig ausgebildet werden.
Ihre Abrichtung ist keine brutale Dressur; sie nützt die köperlichen und geistiges
Fähigkeiten aus und steigert sie, konsequent, streng, aber gerecht und mit gleichbleibender
Geduld. Lange Trainingszeiten auf besonders hergerichtetem Übungsgelände
sind nötig; durch mehrere Prüfungen werden die ungeeigneten Tiere ausgeschieden.
Einer Meldung vom Herbst 1953 ist zu entnehmen, daß allein im Zolldienst des Bundesgebietes
1700 Hunde Dienst tun. Durch ihren Schneid und die uns Menschen überlegenen
Sinnesorgane sind sie geradezu Meister im ’Umgang mit Schmugglern’. Für
alle Dienst-Begleithunde ist beste Leinenführigkeit ebenso selbstständlich wie die
unbedingte Folgsamkeit beim Freilaufen, ferner das Bringen von Gegenständen, das
Klettern und Springen über oft erstaunlich hohe Hindernisse. Weil der Hundeführer
nicht der gefürchtete Straf- Tyrann, sondern bei allem Respeckt der kameradschaftlich
vertraute Freund des Hundes ist, wird er von ihm ganz selbstverständlich mit rückhaltloser
Energie verteidigt. Das Stellen, Verbellen und Einholen verdächtig oder flüchtender
Personen ist für einen ausgebildeten Diensthund kein sturer Dressur-Vorgang, der
erst befohlen werden muß und dann automatisch abläuft. Immer wieder erfährt man,
wie subjektiv ein solcher Hund arbeiten kann, wie er in unübersichtlichen und komplizierten
Fällen seine eigene Technik anwendet, dabei aber stets dem Grundziel gerecht
bleibt und unter Einsatz von Gesundheit und Leben den Sieg erzwingt. Mancher Grenzund
Kriminalpolizeihund hat sich für seinen Herrn geopfert.
Ich werde häufig gefragt, wie denn die Fährtengerechtigkeit eines Polizeihundes (oder
des schon erwähnten Jagdhundes) äberhaupt möglich sei, und wodurch er die eine
Menschenspur von den vielen anderen unterscheide, die sich kreuzen oder zudecken.

(p.55)Man könnte sich das um so weniger erklären, als ja nur höchst selten ein Mensch unmittelber
den Boden berühre, barfuß gehe. Der Einwand ist richtig. Aber für den Nasensinn
des Hundes setzt sich eine Menschenfährte aus vielen Teilgerüchen zusammen; gerade
dadurch wird sie völlig subjektiv. Heinrich Zimmermann sagt in seinem Hundelexikon:
»Wenn ein Mensch geht, werden Gräser zertreten, wird die Humusschicht verletzt und
die untere Bodenschicht freigelegt. An solchen Stellen findet eine schnellere Verdunstung
des Erdbodens statt. Beim bestiefelten Fuß kommen noch der Ledergeruch und
die Schuhputzmittel dazu (auch Öl- und Asphaltteile der Straßen) und selbstverständlich
der durch die Stiefel dringende Eigengeruch des betreffenden Menschen. Diese
Teilgerüche in ihrem Mischungsverhältnis bilden den subjektiven Fährtengeruch, der
von einem erstklassigen Spur- und Suchhund sicher gehalten wird. Wenn die zu verfolgende
Fährte gar einen Altersunterschied gegnüber den anderen aufweist, verstärkt
sich die ’Unfehlbarkeit’ der Hundenase. Schon der Unterschied von 3 Minuten genügt,
um Verwechslungen bei der Ausarbeitung unmöglich zu machen.« Man kann übrigens
durch Dressur den Nasensinn der Hunde auch spezialisieren. Das auffallendste Beispiel
der jüngsten Gegenwart sind jene Hunde, die an unseren Grenzen zur Bekämpfung
des Kaffeeschmuggels mit ungewöhnlichem Erforg eingesetzt werden: sie verbellen
plötzlich einen ‘harmlosen’ Spaziergänger oder ein Auto. Die darauf folgende Visitation
bringt, von der Hundenase gelenkt, unfehlbar allerlei raffiniert versteckte, braune
Bohnen zum Vorschein.

*pic054
Ausbildung von Polizeihunden: Überklettern einer hohen Wand.

*pic055/056
jetzt übt der vierbeinige Zögling im freien Gelände. Die Fährte, die er auszuarbeiten hat, läuft plötzlich den Baumstamm hinauf. Ja, in der Baumkrone sitzt ein Mensch; er wird grimmig verbellt,
so lange, bis der Polizist nachkommt.

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